Vergütungssätze 2012 in ct/kWh
| Anlage auf/an Gebäuden oder Lärmschutzwänden | |||
| Einspeisung | Eigenverbrauch | ||
| Anteil bis 30% | Anteil über 30% | ||
| bis 30 kW | 24,43 | 8,05 | 12,43 |
| 30 kW - 100 kW | 23,23 | 6,85 | 11,23 |
| 100 - 500 kW | 21,98 | 5,6 | 9,98 |
| 500 - 1000 kW | 21,98 | ||
| > 1000 kW | 18,33 | ||
| Anlagen auf versiegelten und Konversions-Flächen | |||
| 18,76 | |||
| Anlagen auf allen anderen Freiflächen z.B. auf Gewerbeflächen oder längs von Autobahnen und Schienenwegen | |||
| 17,94 | |||
PV-Anschluss - wichtige Neuerungen zum 1.1.2012 (VDE und EEG)
Neben den neuen Vergütungssätzen treten am 01.01.2012 wichtige Änderungen im EEG und in der Niederspannungsrichtlinie in Kraft, die bei der Anlagenplanung berücksichtigt werden müssen.
Erneuerbare Energien Gesetz 2012
Im EEG 2012 wird die Pflicht zum Einspeisemanagement auf alle Anlagengrößen ausgeweitet, wobei es je nach PV-Anlagengröße folgende Vorgaben gibt:
- > 100kWp: Netzbetreiber muss die PV-Anlage bei Netzüberlastung ferngesteuert in der Leistung reduzieren können und Zugriff auf die aktuelle Leistung der Anlage haben.
- 30-100kWp: Anlage muss ferngesteuert regelbar sein (aber ohne Abruf der Ist-Einspeisung)
- bis 30 kWp: entweder siehe 30-100 kWp oder es kann durch geeignete Maßnahmen die Einspeiseleistung ins Netz auf 70% der PV-Modul-Nennleistung begrenzt werden. Möglichkeiten der Umsetzung sind z.B.:
- - die Wechselrichterdrosselung (Software des Wechselrichters)
- - ein zu "kleiner" Wechselrichter (Hardware des Wechselrichters)
- - Umleitung der Spitzenleistung in Zwischenspeicher
- - Verbrauch der Spitzenleistung vor Ort
- - beliebige Mischungen der Lösungen oder andere Maßnahmen
Neben dieser Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2012 auch die neue "Niederspannungsrichtlinie" (VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) voll in Kraft:
- ab 50,2 Hz Netzfrequenz Reduktion der Einspeiseleistung gemäß Kennlinie
- Bereitstellung von Blindleistung (3,68 kVA-13,8 kVA mit cos φ bis ± 0,95, ab 13,8 kVA bis ± 0,9)
- Anlagen >13,8kVA: 3-phasige Wechselrichter bzw Gruppen aus 3 einphasigen Geräten mit kommunikativer Kopplung (z.B. SMA SMC-Geräte mit PowerBalancer). Weiterhin sind maximal 4,6 kVA einphasige Geräte je Phase erlaubt.
- Anlagen >30 kVA: anstelle einer jederzeit zugängliche Schaltstelle wird nun ein zentraler NA-Schutz im Anschlussbereich in einfehlersicherer Ausführung gefordert.
Insbesondere die Blindleistungsfähigkeit wird von vielen bislang am Markt verfügbaren Geräten nicht unterstützt, so dass diese Geräte unbedingt bis 31.12.2011 installiert werden müssen.
Auch unsere Wechselrichter Lieferanten haben zu den Änderungen Informationen zusammengestellt. Inhalte sind z.B. die Folgen für das Produktportfolio des Herstellers, aber auch Hintergrundinformationen z.B. zur Blindleistung:
SMA: TechnikKompendium 3.3 - PV-Netzintegration
SMA: Flyer Niederspannungsrichtlinie
SMA: Systemposter
Kostal: Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 (Niederspannungsrichtilinie)
Fronius: Anwendungsregel VDE-AR-N 4105
Fronius: Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 / EEG 2012 - Fronius Lösungen
Sputnik: Netzintegration 2012
FNN: Empfehlung zur Umsetzung des § 6 EEG (PDF)
BMU, BMWi: Anwendungshinweis § 6 (2) EEG 2012 (PDF)
Eine Planungshilfe finden Sie hier in unserem Kundenbereich (bitte vorher anmelden).
Photovoltaik - Energieerzeugung auf der Überholspur
Photovoltaik (Fotovoltaik) - bestechend einfach
Durch hochmoderne und optimal aufeinander abgestimmte Komponenten ist eine Photovoltaikanlage praktisch wartungsfrei. Alle Komponenten sind auf eine lange Haltbarkeit ausgelegt. Wechselrichter haben meistens eine Garantie von 5 Jahren und die Hersteller von Solarmodulen geben sogar Leistungsgarantien von bis zu 25 Jahren. Der von den Solarmodulen erzeugte Strom wird vom Wechselrichter automatisch in die für das öffentliche Stromnetz geeignete Form gebracht und über einen eigenen Stromzähler eingespeist. Zahlreiche Überwachungs- und Automatisierungsfunktionen sorgen dabei für einen reibungslosen Betrieb der Anlage. Ihren eigenen Strom entnehmen Sie weiterhin über den alten Zähler dem öffentlichen Stromnetz.Ihre Arbeit ist nur die Abrechnung mit Ihrem Stromversorgungsunternehmen.
Solarenergie - Gute Argumente
- Die täglich auf die Erde eingestrahlte Sonnenenergie entspricht etwa dem 10.000-fachen der Energiemenge, die pro Tag weltweit benötigt wird.
- Mit der Summe aller Dachflächen in Deutschland könnten ca. 115 % des deutschen Jahresstrombedarfs gedeckt werden.
- Eine Photovoltaikanlage reduziert die jährlichen CO2-Emmissionen um ca 0,8 kg je erzeugter kWh.
- Eine Photovoltaikanlage rechnet sich dank staatlich garantierter Einspeisevergütung und wartungsarmer Technik.
- Photovoltaik ist geräuschlos, sauber und geruchsneutral.
Überholen Sie andere auf dem Weg in die Zukunft und steigen Sie jetzt ein.
Solaranlagen - architektonisches Design
Ob Neubau oder Altbau, Vordächer, Carport oder Garage..., eine Solaranlage lässt sich hervorragend als architektonisches Element integrieren und steigert somit die Wertigkeit Ihres Gebäudes. Haben Sie ein Schrägdach oder ein Flachdach? Möchten Sie die Solarmodule in das Dach integrieren und auf Dachziegel verzichten? Benötigen Sie eine Verschattung z.B. für ihren Wintergarten? Oder möchten Sie eine Fassade mit Solarmodulen versehen? Für spezielle Anwendungen können Sie farbige oder sogar transparente Solarmodule erhalten. Sie haben also nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, eine Solaranlage in Ihr Gebäude zu integrieren.
Finanzierung - so geht's
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet die Energieversorger zur Abnahme von Solarstrom. Bei einer Inbetriebnahme Ihrer AS Solar PV Anlage als Dachanlage bis 30 kW ab Januar 2011 erhalten Sie für die nächsten 20 Jahre 28,74 Cent pro kWh.
KfW-Programm “Solarstrom erzeugen“
| Informationen zu ”Solarstrom erzeugen” und KfW-Umweltprogramm |
Antragsberechtigt im Programm „Solarstrom erzeugen“ sind Träger von Investitionmaßnahmen in die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen (z.B. private und gemeinnützige Antragsteller, gewerbliche Antragsteller, Freiberufler, Landwirte), deren Anlagen die Anforderungen des EEG erfüllen.
Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 EUR, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.
Kommunen und kommunalen Unternehmen steht zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen das KfW-Infrastrukturprogramm zur Verfügung.
Das KfW-Umweltprogramm
- Langfristige Finanzierung zu einem attraktiven Zinssatz.
- Das Programm ist mit öffentlichen Fördermitteln kombinierbar.
- Die Kredite können vorzeitig ganz oder teilweise außerplanmäßig ohne zusätzliche Kosten getilgt werden.













